

1. ELTERN-INFO
Schuljahr 2011/12 16.09.2011
Liebe Eltern,
allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern und auch Ihnen wünsche ich einen guten Start ins neue Schuljahr!
In Steppach werden in diesem Jahr 148 Schülerinnen und Schüler in 6 Klassen unterrichtet.
Die Bauarbeiten im „Neubau“ sind weitgehend abgeschlossen, wir freuen uns über die schönen Räume. Bitte haben Sie Verständnis, dass noch einige Zeit mit Einschränkungen wegen der restlichen Arbeiten im Außenbereich zu rechnen ist. Die Situation für die Kinder wird einfacher, wenn Sie darauf verzichten direkt am Tor zu parken - vielen Dank!
In diesem Schuljahr gehört neu zu unserem Kollegium Frau Schulze-Siebert. Sie ist Referendarin und unterrichtet in der Klasse 3/4 a.
Aus dem Erziehungsurlaub ist Frau Modlmeier zurück, neben ihrem Einsatz am Gymnasium in Diedorf unterrichtet sie bei uns Englisch und Sport in der Klasse 4b.
Um den Druck in den 4. Jahrgangsstufen zu verringern, sollen Proben eine Woche vorher angekündigt werden und 4 Wochen bis zu Beginn der Osterferien von Proben freigehalten werden. Wir haben uns an der Grundschule in Steppach darauf geeinigt, dass diese Regelung für die 3. und 4. Klassen gilt. Die „probenfreien“ Wochen finden Sie im Terminkalender und erfahren Sie von den Klassenlehrern.
Umgezogen ist unser Kinderbüro. Frau Cyran, Mitarbeiterin für die Jugendsozialarbeit an Schulen in Neusäß, finden Sie jetzt jeden Donnerstag im 2. OG Neubau. Telefonisch ist sie weiter unter der Nummer 0173-8931508 zu erreichen.
Auch in diesem Schuljahr wollen wir die Freude am Lesen fördern. Wir machen wieder mit bei Antolin. Genaueres erfahren Sie von den Klassenlehrern, die sich an diesem Projekt beteiligen und im Internet unter www.antolin.de <http://www.antolin.de> .
Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind morgens von 7.30 Uhr bis 7.45 Uhr die Morgenbetreuung besucht. Um Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir Sie um eine schriftliche und verbindliche Anmeldung über den Klassenlehrer mit Angabe der Wochentage, an denen ihr Kind die Morgenbetreuung besucht. Die angemeldeten Kinder können sich an den Gruppentischen vor der Schulverwaltung beschäftigen.
Wir sind bemüht, Sie ständig über Termine und Aktivitäten an unserer Schule auf dem Laufenden zu halten. Neues finden Sie an unserer Litfasssäule im Eingangsbereich und im Internet unter www.vs-steppach.de <http://www.vs-steppach.de> .
Ein erfolgreiches Schuljahr 2011/12 wünscht Monika Tomcala (Rektorin)
TERMINE im 1. Schulhalbjahr 2011/12
siehe unter "Daten&Termine"
FERIEN
Bitte beachten Sie: Unterrichtsbefreiungen zum Zweck der Urlaubsplanung können nicht erteilt werden. Bitte planen Sie Ihren Urlaub feriengerecht!
Sprechstunde Schulleitung / Frau M. Tomcala:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Sekretariat
Telefon: 0821 – 480031 0
Fax: 0821 – 480031 50 Email : volksschule.steppach@t-online.de
Sekretariat :
Leider ist unsere Sekretärin, Frau Gschwilm, wegen der niedrigeren Schüler- und Klassenzahl nicht jeden TagVormittage bei uns an der Schule.
Unser Büro ist zu folgenden Zeiten besetzt :
siehe unter Ansprechpartner
Das Hausaufgabenheft Ihres Kindes bietet die Möglichkeit für kurze Informationen oder Kontaktaufnahme. Nutzen Sie auch Fax oder Email – vielen Dank !
Sprechstunde Klassleitung
Eine Anmeldung durch eine kurze Nachricht an den Klassenlehrer hilft uns besser zu planen und Wartezeiten zu vermeiden.
Schulberatung / Schulpsychologin :
Telefonsprechzeiten :
Schulpsychologin : Frau Stückler (VS am Eichenwald, Neusäß)
Donnerstag 9.00 Uhr 10.30 Uhr
unter Tel. Nr. 0821 – 45 444 146
Schulberatung: Die zuständigen Bereiche werden aktuell neu eingeteilt.
Bitte entnehmen Sie die Informationen dem Aushang.
Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2011/12
AG Computer Herr Seemiller (-> 3/4a und 4b Kl.)
Hinweise für das Schuljahr 2011/12
Krankmeldung von Schülern
Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so verständigen Sie bitte umgehend die Schule. Teilen Sie bitte am ersten Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn per Fax, Email, telefonisch oder schriftlich durch einen Mitschüler den Grund des Fernbleibens mit.
Telefon: 0821 – 480031 0 Email : volksschule.steppach@t-online.de
Fax: 0821 – 480031 50
Übertragbare Krankheiten müssen der Schule sofort mitgeteilt werden, um das Risiko der Ansteckung so gering wie möglich zu halten. Bitte beachten Sie auch die Information im Falle des Auftretens von Kopfläusen!
Schülerunfallversicherung
Nach einem Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg informieren Sie uns bitte umgehend. Es wird eine Unfallmeldung ausgefüllt und von uns weitergeleitet. Dem zuerst in Anspruch genommenen Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus muss erklärt werden, dass ein Schulunfall vorliegt. Diese Erklärung schließt eine spätere Rechnungsstellung für die Behandlung als Privatpatient aus.
Fahrräder, Roller, Kickboard
Auch wenn Ihr Kind geschickt und sicher Rad oder Roller fährt, heißt das noch nicht, dass es sich auch sicher im Straßenverkehr bewegen kann. Wir beobachten immer wieder sehr gefährliche Situationen rund um das Schulhaus. Die Straße wird ohne den Verkehr zu beachten überquert, es fehlt an Rücksicht für Fußgänger, Kinder bringen sich in Gefahr. Gerade der gedankenlose Wechsel vom Fußweg auf die Straße mit dem Roller macht uns große Sorgen. Laut Auszug der GUV dürfen auch Grundschulkinder mit Rädern oder Roller zur Schule fahren. Die Verantwortung, ob das Kind den Weg sicher bewältigen kann, liegt bei den Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen aber, Kinder erst nach Ablegen der Fahrradprüfung (in der 4. Klasse) selbstständig zur Schule fahren zu lassen.
Bitte achten Sie in jedem Fall auf wichtige Sicherheitsaspekte: reflektierende Kleidung, Vorsicht bei Dämmerung und schwierigen Straßenverhältnissen durch die Wetterverhältnisse, Tragen eines Helms.
Parksituation vor der Schule
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule fahren oder dort abholen, parken Sie
bitte nicht im Eingangsbereich der Schule, vor dem Tor oder im Haltebereich der Busse.
Denken Sie daran, dass die Sicht der Kinder beim Überqueren der Straße erheblich eingeschränkt wird. Wir wollen unnötige Gefährdung vermeiden. Dazu wurden die Halteverbotsschilder aufgestellt.
Vereinbaren Sie einen Treffpunkt in der Seitenstraße oder hinter der Bushaltestelle, wenn es notwendig sein sollte, Ihr Kind von der Schule abzuholen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Büchereiplan für das Schuljahr 2011/2012
Termine Mittwoch
Termine Donnerstag
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Zeit |
Klasse |
Termine |
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9.00 - 9.30 Uhr |
1/2a |
12.10.2011 |
21.03.2012 |
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9.50 - 10.20 Uhr |
4b |
23.11.2011 |
25.04.2012 |
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10.20 - 10.50 Uhr |
1b |
21.12.2011 |
23.05.2012 |
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18.01.2012 |
20.06.2012 |
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15.02.2012 |
18.07.2012 |
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Zeit |
Klasse |
Termine |
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9.50 - 10.200 Uhr |
3b |
13.10.2011 |
22.03.2012 |
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10.20 - 10.40 Uhr |
2b |
24.11.2011 |
26.04.2012 |
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10.40 - 11.00 Uhr |
3/4a |
22.12.2011 |
24.05.2012 |
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19.01.2012 |
21.06.2012 |
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16.02.2012 |
19.07.2012 |
Volksschule Neusäß-Steppach (Grundschule)
BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH!
Belehrung gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, kann es andere Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer anstecken.
Um dies zu verhindern möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollen Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn
1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird.
Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose oder durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten kommen in Deutschland nur in Einzelfällen vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahrscheinlich , dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter übertragen werden);
2. bei ihm eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsicht) A und E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden);
3. Ihr Kind unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Übertragungswege der aufgezählten Krankheiten sind unterschiedlich.
Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder es handelt es sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher; Möbel). Durch Tröpfchen werden z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- und Hautkontakte.
Diese Infektions- bzw. Verbreitungswege erklären, warum in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der aufgezählten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Hausarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen; Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.B. abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei Läusebefall.
Ihr Hausarzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 3 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.B. über Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass evt. bereits Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrerinnen oder Lehrer angesteckt wurden, wenn Ihr Kind mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben muss. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die anderen Schüler bzw. deren Eltern anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren müssen.
Manchmal werden von Personen Erreger aufgenommen, ohne dass sie erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung von den Betroffenen noch längere Zeit ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung von Mitschülerinnen und Mitschülern oder Angehörigen der Lehrerschaft. Im Infektions-schutzgesetz ist daher vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus und Shigellenruhrbakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung durch das Gesundheitsamt wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung, d.h. ein Schule gehen
dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektion-krankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall darf die Schule nicht besucht werden.
Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung für "Ausscheider" oder eine möglicherweise infizierte, nicht jedoch erkrankte Person können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. Auch in diesen soeben geschilderten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihrem Hausarzt oder Ihr Gesundheitsamt.
Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.